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Neuigkeiten bei Google my Business bzgl. COVID 19

Veränderungen bringen auch Möglichkeiten

Auch bei Google my Business geht COVID 19 nicht vorbei. Es gibt eine neue Rubrik, welche Sie nutzen können, wenn Sie betroffen sind.

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COVID 19 sorgt für Veränderungen

Durch die neuen Funktion können Unternehmen Empfehlungen oder Hinweise mitteilen, welche vom regulären Betrieb abweichen.

Ideen hierzu sind zum Beispiel:

  • Speisen zum Mitnehmen
  • Wir liefern Ihnen Ihre Produkte (z. B. Gärtner, Gaststätten, Baumschulen, etc.)
  • Videosprechstunde
  • Verringerte Öffnungszeiten
  • Änderungen bzgl. Abläufe
  • Hinweis, dass alle Mitarbeiter im Homeoffice sind
  • Hinweise zum Beispiel „Werkstatt geöffnet“, etc.
  • etc.

Wie richte ich die Informationen ein?

Hilfestellungen zur Einrichtung finden Sie in Ihrem Google my Business-Account. Sie haben folgende Möglichkeiten:

Öffnungszeiten ändern

Wenn sich Ihre Öffnungszeiten geändert haben, aktualisieren Sie die entsprechenden Zeiten. Die Öffnungszeiten werden angezeigt, wenn ein Nutzer Ihr Unternehmensprofil aufruft.

Informationen zu Ihrem Unternehmen verwalten

Geben Sie an, ob COVID-19 Ihren Geschäftsbetrieb beeinträchtigt. Nehmen Sie also ggf. in Ihr Profil Informationen zu besonderen Vorkehrungen auf, beispielsweise wenn Sie Speisen nur noch zum Mitnehmen anbieten oder ausschließlich nach Hause liefern. Nutzer interessiert es sicher auch, ob sich Ihr Unternehmen an öffentlichen Aktionen gegen das Coronavirus beteiligt oder ob Lieferverzögerungen auftreten.

Beitrag erstellen

Veröffentlichen Sie in Beiträgen detaillierte und zeitnahe Neuigkeiten zu Ihrem Unternehmen. Nehmen Sie beispielsweise Informationen zu den verfügbaren Produkten und Dienstleistungen auf und verknüpfen Sie sie mit anderem Infomaterial. Sie können weiterhin mithilfe von Beiträgen regelmäßig direkt mit Kunden kommunizieren.

Vorübergehende Schließungen

Derzeit stützt sich Google auf maßgebliche Datenquellen (falls verfügbar), um bestimmte Arten von Orten in der Google-Suche und in Google Maps als „vorübergehend geschlossen“ zu kennzeichnen.

Was können Sie zudem tun?

Sie können auch einen Beitrag verfassen oder ein spezielles Angebot hinterlegen. Hier können Sie zum Beispiel neue Produkte oder Dienstleistungen kommunizieren (z. B. Lieferservice, Videosprechstunde, etc.).

Überlegen Sie, ob Sie vielleicht einige Besprechungen oder Kundenkontakte nicht per Videokonferenz (z. B. Skype, Videosprechstunde, etc.) pflegen können – wir stellen aktuell fest, dass aktuell auch Menschen, welche bisher wenig mit diesen Techniken gearbeitet haben, sich hiermit auseinander setzen. Auch App-Stores verzeichnen einen großen Anstieg an Downloads, da sich viele Menschen neu und intensiver mit den Möglichkeiten ihrer Endgeräte auseinander setzen.

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