EuGH erklärt Privacy-Shield für ungültig - was Sie jetzt beachten müssen
Der EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) ist eine informelle Absprache auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, die von 2015 bis 2016 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehandelt wurde. Sie besteht aus einer Reihe von Zusicherungen der US-amerikanischen Bundesregierung und einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.
Im Grunde regelt das Abkommen den Schutz personenbezogener Daten, welche aus einem Mitgliedsstaat der EUR an die USA übertragen werden. Typischerweise sind dies Präsenzen auf Youtube, Pinterest, Instagram, Facebook, etc.
Allerdings sind neben den sozialen Medien auch andere Anbieter wie z. B. Webhoster, Contend-Delivery-Netzwerke, Webanalysedienste, Online-Marketing-Dienstleister, Live-Chat-Systeme, etc. betroffen. Der EuGH erklärt Privacy-Shield nun für ungültig.
EuGH erklärt EU-US-Privacy Shield für ungültig
Der EuGH hat das EU-US-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert.
Was bedeutet das Urteil?
Viele Anbieter sind von dem Urteil nicht betroffen. Allerdings sollten Sie sich in folgenden Fällen das Urteil etwas genauer betrachten:
- Sie betreiben eine Facebook-Seite
- Sie betreiben einen eigenen Online-Shop oder eine eigene Webseite und nutzen hierfür Webanalyse-Tools oder Online-Marketing-Dienste
- Sie betreiben eine gewerbliche Homepage ohne Bestellfunktion
- Sie haben eine Youtube-Präsenz
- Sie haben eine Pinterest-Präsenz
Wenn Sie ausschließlich über Plattformen wie zum Beispiel Ebay, Amazon, Kasuwa, etc. Ihre Waren verkaufen, so sind Sie von dem Urteil nicht betroffen.
Welche Optionen habe ich, wenn ich die Dienste im Einsatz habe?
Aktuell gibt es im Prinzip nur 2 Möglichkeiten:
Dienste abschalten
Sie schalten die Dienste ab und warten bis zur Klärung eines zulässigen Datentransfer mit der USA ab
Dienste weiter Nutzen
Sie nutzen die kritischen Dienste weiter (könnte in Kürze Probleme oder Abmahnungen mit sich bringen)
Zusammenfassung
Aus der Entwicklung und der letzten Urteile wird offensichtlich, dass das EuGH im Bereich des Datenschutzes Ernst macht und die Vorschriften immer enger definiert.
Prüfen Sie, ob der Einsatz der jeweiligen Tools für Sie in Ordnung ist und ob die jeweiligen Dienste unbedingt sein müssen. Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass viele aktuell betriebene Webseiten mehr Dienste aktiviert haben, als unbedingt notwendig. Dies sorgt für hohe Datentransfers von A nach B.
Neben den überflüssigen Datentransfer werden auch die Ladezeiten in der Regel entsprechend negativ beeinflusst. Zudem setzt man sich als Anbieter eine Abmahnung oder eines Bußgeldes aus.
Prüfen Sie daher unbedingt ihre eingesetzten Dienste und Ihre Datenschutzerklärung. Beachten Sie auch unbedingt das Urteil bzgl. der Einwilligung und Cookie-Speicherung.
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