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EuGH erklärt Privacy-Shield für ungültig - was Sie jetzt beachten müssen

Der EU-US Privacy Shield (auch EU-US-Datenschutzschild) ist eine informelle Absprache auf dem Gebiet des Datenschutzrechts, die von 2015 bis 2016 zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten von Amerika ausgehandelt wurde. Sie besteht aus einer Reihe von Zusicherungen der US-amerikanischen Bundesregierung und einem Angemessenheitsbeschluss der EU-Kommission.

Im Grunde regelt das Abkommen den Schutz personenbezogener Daten, welche aus einem Mitgliedsstaat der EUR an die USA übertragen werden. Typischerweise sind dies Präsenzen auf Youtube, Pinterest, Instagram, Facebook, etc.

Allerdings sind neben den sozialen Medien auch andere Anbieter wie z. B. Webhoster, Contend-Delivery-Netzwerke, Webanalysedienste, Online-Marketing-Dienstleister, Live-Chat-Systeme, etc. betroffen. Der EuGH erklärt Privacy-Shield nun für ungültig.

EuGH erklärt Privacy-Shield für ungültig

EuGH erklärt EU-US-Privacy Shield für ungültig

Der EuGH hat das EU-US-Privacy Shield mit seinem Urteil vom 16.07.2020 (Az: C‑311/18) für ungültig erklärt und an die Pflichten für Datenexporteure und Datenimporteure bei Anwendung der EU-Standardvertragsklauseln, insbesondere hinsichtlich einer rechtskonformen Datenübermittlung, erinnert.

Was bedeutet das Urteil?

Viele Anbieter sind von dem Urteil nicht betroffen. Allerdings sollten Sie sich in folgenden Fällen das Urteil etwas genauer betrachten:

  1. Sie betreiben eine Facebook-Seite
  2. Sie betreiben einen eigenen Online-Shop oder eine eigene Webseite und nutzen hierfür Webanalyse-Tools oder Online-Marketing-Dienste
  3. Sie betreiben eine gewerbliche Homepage ohne Bestellfunktion
  4. Sie haben eine Youtube-Präsenz
  5. Sie haben eine Pinterest-Präsenz

Wenn Sie ausschließlich über Plattformen wie zum Beispiel Ebay, Amazon, Kasuwa, etc. Ihre Waren verkaufen, so sind Sie von dem Urteil nicht betroffen.

Welche Optionen habe ich, wenn ich die Dienste im Einsatz habe?

Aktuell gibt es im Prinzip nur 2 Möglichkeiten:

Dienste abschalten

Sie schalten die Dienste ab und warten bis zur Klärung eines zulässigen Datentransfer mit der USA ab

Dienste weiter Nutzen

Sie nutzen die kritischen Dienste weiter (könnte in Kürze Probleme oder Abmahnungen mit sich bringen)

Zusammenfassung

Aus der Entwicklung und der letzten Urteile wird offensichtlich, dass das EuGH im Bereich des Datenschutzes Ernst macht und die Vorschriften immer enger definiert.

Prüfen Sie, ob der Einsatz der jeweiligen Tools für Sie in Ordnung ist und ob die jeweiligen Dienste unbedingt sein müssen. Aus unserer Erfahrung heraus können wir sagen, dass viele aktuell betriebene Webseiten mehr Dienste aktiviert haben, als unbedingt notwendig. Dies sorgt für hohe Datentransfers von A nach B.

Neben den überflüssigen Datentransfer werden auch die Ladezeiten in der Regel entsprechend negativ beeinflusst. Zudem setzt man sich als Anbieter eine Abmahnung oder eines Bußgeldes aus.

Prüfen Sie daher unbedingt ihre eingesetzten Dienste und Ihre Datenschutzerklärung. Beachten Sie auch unbedingt das Urteil bzgl. der Einwilligung und Cookie-Speicherung.

Welche Vorteile bieten wir Ihnen?

Individueller Ansatz

Es gibt bei uns nicht „ein Konzept“ – vielmehr muss die Lösung auf Ihre Bedürfnisse zugeschnitten sein

jahrelange Erfahrung im Bereich digitales Marketing

Viele Kunden betreuen wir schon über 15 Jahre im Bereich des digitalen Marketings

schnell und effektiv

Gerade in der heutigen Zeit muss man schnell und flexibel agieren können – daher ist unsere Struktur genau so aufgebaut

kurze und schlanke Kommunikation

Bei uns haben Sie einen Ansprechpartner, der für Sie für alle Frage da ist.

Preis wert

Wir sind unseren Preis wert. Wir sagen aber auch offen, wenn wir denken, dass das Kosten-/Nutzen-Verhalten nicht vorhanden ist.

Flexibilität

Wir sind für unsere Kunden da und richten uns nach deren Anforderungen. Oftmals auch am Samstag oder Sonntag.

Sie haben Fragen oder wünschen mehr Informationen?

Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

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